Familiäre Misshandlung: Trientner Berufungsgericht schwächt Strafe ab

Trient – Das Berufungsgericht in Trient hat einen 45-Jährigen wegen familiärer Misshandlung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Der Ex-Partnerin des Mannes wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zugesprochen. Der Fall geht auf Dezember 2020 zurück, als die Frau Anzeige gegen ihren ehemaligen Lebensgefährten erstattete. Der Mann, der stets alle Anschuldigungen […]
Quelle:
Südtirol News
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